Schon eine Baumkrone mit den in ihr nistenden und brütenden Vögeln sowie Insekten, kann als ein Biotop angesehen werden. Was manchen überraschen mag: in einer Baumkrone, beispielsweise einer Eiche, können deutlich über 800 Lebensformen, Moose, Flechten, Pilze, Algen, Aufsitzer wie Misteln oder Efeu, verschiedenste Insekten und natürlich Vögel zusammen existieren. Für sie ist die Eiche ihr Lebensraum. Im umfassenderen Sinne aber ist ein Biotop ein größerer Lebenraum.
Die Hasenheide mit dem Rixdorfer Teich, der Britzer Garten mit seinen Seen, die eiszeitlichen Pfuhle, deren wir in Neukölln etliche haben, und auch kleinere und größere Friedhöfe sind Beispiele für Biotope in der Stadt. In ihnen finden viele Tiere und Pflanzen Rückzugs- und Lebensraum inmitten der Stadt.
Wenn möglich, weist das Umwelt- und Naturschutzamt solche Flächen als Landschaftsschutzgebiete aus oder stellt sie als flächenhafte Naturdenkmale unter Schutz; so etwa das Rudower Vogelwäldchen und die meisten der Pfuhle, die als Überbleibsel der letzten Eiszeit sich gerade in Neukölln zahlreich finden.
Wir kümmern uns nicht nur um den Schutz heimischer Tiere. Auch in anderen Ländern oder sogar in Übersee lebende Tiere und Pflanzen schützen wir insofern, als wir den Handel mit ihnen beaufsichtigen und kontrollieren. Geschützt sind die meisten Papageienarten, viele Reptilien wie zum Beispiel Landschildkröten und Würgeschlangen, einige Affenarten, Elefanten, Nashörner und Raubkatzen. Zum Schutz von Nashörnern, Elefanten und Raubkatzen beispielsweise tragen wir dadurch bei, dass wir den Handel mit Stoßzähnen (Elfenbein), Nashorn und Fellen unterbinden.
Bei den Pflanzen sind es vor allem seltene Tropenhölzer wie Palisander und Ebenholz, die wir aus dem Verkehr ziehen. Denn diese Hölzer werden traditionell gerne für Möbel und Schnitzereien verwendet, besonders aber auch für den Bau von Musikinstrumenten wie Flöten, Klarinetten, Gitarren und Geigenbögen. Will eine Privatperson geschützte Tiere oder Pflanzen halten, müssen diese mit Legalitätsnachweisen bei uns angemeldet werden.
Damit sie…
…nicht so enden.
Innerhalb des Naturschutzes ist der Baumschutz ein besonderes Aufgabengebiet. Denn, wie oben bereits erwähnt, ist im Grunde schon jeder Baum für sich ein kleines Biotop. Darüber hinaus sind Bäume von großem Wert für das innerstädtische Klima und die Luftqualität. Und sie können, bei entsprechender Anzahl und Dichte, als Lärm“schlucker“ wirken.
In Berlin sind alle Laubbäume und die Nadelgehölzart Waldkiefer geschützt; bei den Obstbäumen die Walnuss und die Türkische Baumhasel. Befindet sich ein geschützter Baum auf dem Grundstück, so ist er vom Eigentümer zu erhalten und zu pflegen. Ein Baum ist insbesondere dann geschützt, wenn sein Stammumfang in einer Höhe von 1,30 m mindestens 80 cm beträgt. Ist die Baumkrone niedriger, so gilt der Stammumfang direkt unterhalb der Krone.
Geregelt wird der Baumschutz durch die Baumschutzverordnung. Arbeiten an geschützten Bäumen oder gar eine Baumfällung müssen VOR Ausführung beim Umwelt- und Naturschutzamt Neukölln beantragt werden und werden von hier aus genehmigt oder auch untersagt. Sollen Bauarbeiten auf einem privatem Grundstück durchgeführt werden, ist grundsätzlich eine Baumfällgenehmigung zu beantragen. In der Zeit zwischen dem 1.3. und 30.9. dürfen Bäume nicht gefällt werden – auch um in ihnen nistende Vögel zu schützen.